Auch in diesem Jahr haben wir von DATEV die Auszeichnung als "Digitale DATEV-Kanzlei 2023"
erhalten. Wir freuen uns über dieses Qualitätssiegel.
Änderung der Grundbesitzwerte bei Schenkungen und ErbschaftenVom Bundestag wurde das Jahressteuergesetz mit umfassenden Änderungen und Erhöhungen der Grundbesitzwerte ab dem Jahr 2023 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16.12.2022 ohne Änderungen zugestimmt. Die geänderten Bewertungen für Grundbesitz sind ab 2023 anzuwenden.
221216_Grundbesitzwerte_2023.pdf PDF-Dokument [31.0 KB]
Hinweise zum Jahresende 2022Die Hinweise sollen dazu dienen, Sie über die eingetretenen steuerlichen Änderungen zu informieren. In der Inhaltsübersicht können Sie die für Sie bedeutenden Themen finden.
2022_12 Hinweise Jahresende 2022.pdf PDF-Dokument [555.5 KB]
Haben Sie weitergehenden Beratungsbedarf oder benötigen Sie zusätzliche Informationen? Wir
freuen uns in jedem Fall auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
InflationsausgleichsprämieDurch die Inflationsausgleichsprämie sind für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen an Arbeitnehmer im Zeitraum 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 möglich.
221207_Inflationsausgleichsprämie.pdf PDF-Dokument [400.1 KB]
Begleitende elektronische EntgeltunterlagenAb dem 01. Januar 2023 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) durch die deutsche Rentenversicherung verpflichtend und die begleitenden Entgeltunterlagen sind hierfür digital zur Verfügung zu stellen.
221207_Hinweise_begleitende_elektronisch[...] PDF-Dokument [153.1 KB]
Elektronische ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungAb 01. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Das bedeutet der sogenannte „Gelbe Zettel“ fällt, bis auf wenige Ausnahmen, komplett weg und wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
221207_Hinweise_eAU.pdf PDF-Dokument [194.7 KB]
Reisekostensätze für Auslandsreisen ab 01. Januar 2023Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten werden ab 2023 für Auslandsreisen angepasst.
20221123_Reisekosten_Reisekostenverguetu[...] PDF-Dokument [303.8 KB]
Inflationsausgleichspräme bis zu EUR 3.000
Im Zeitraum bis 31.12.2024 sind Zahlungen bis zu EUR 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Die Zahlungen können auch in Teilbeträgen erfolgen. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum geschuldeten
Arbeitslohn gewährt werden. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes in § 3 Nr. 11c ("Inflationsausgleichsprämie") ist durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25.10.2022 erfolgt.
Erhöhung Mindestlohn zum 01.10.2022:
Zum 01.10.2022 erhöht sich der
Mindestlohn auf EUR 12,00 je Stunde (seit dem 01.07.2022 EUR 10,45 je Stunde).
Ausführliche Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de
Energiepreispauschale - Hinweise zu den LohnabrechnungenMit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Auszahlung einer einmaligen steuerpflichtigen, aber beitragsfreien und unpfändbaren Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro beschlossen. Für die im August und September zu erstellenden Lohnabrechnungen fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen.
220805_Hinweise_ zur_EPP.pdf PDF-Dokument [20.3 KB]
Erhöhung Mindestlohn zum 01.07.2022:
Eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze erfolgte zum 01.07.2022 auf EUR 10,45 je Stunde (bisher EUR 9,82 je Stunde).
Zum 01.10.2022 erhöht sich der
Mindestlohn auf EUR 12,00 je Stunde.
Ausführliche Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de
Rückforderungsverfahren Corona-Soforthilfe bis zum 30.06.2023:
Im August 2022 erhalten alle Unternehmen, die einen Rückzahlungsbedarf bei der Corona-Soforthilfe angegeben haben, einen Rückforderungsbescheid der L-Bank. Die Rückzahlung muss bis zum 30.06.2023
erfolgen, Zinsen werden nicht berechnet. Weitere Informationen unter www.l-bank.de/rueckzahlungen
Grundsteuerreform - Abgabe Steuererklärung (bis 31.10.2022) verlängert bis 31.01.2023Informationen zum Ablauf des Verfahrens und den erforderlichen Unterlagen haben wir für Sie zusammengestellt.
220520 Information Grundsteuerreform.pdf PDF-Dokument [49.8 KB]
Die lange geplante Reform der Grundsteuer wird zum 01.01.2025 in Kraft treten. Dazu müssen alle Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, für jedes
Grundstück eine elektronische Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Abgabefrist wurde vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert.
Die Erklärungen zur Grundsteuer können wir für Sie erstellen und elektronisch übermitteln. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Modelle. Baden-Württemberg hat dazu ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.
Die betroffenen Gesellschaften müssen den "wirtschaftlich Berechtigten" selbst ermitteln und dem Transparenzregister aktiv mitteilen. Wir können Sie dabei gerne
unterstützen.
Die Frist für Aktiengesellschaften ist bereits zum 31.03.2022 abgelaufen. Bis zum 30.06.2022 müssen auch GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften
die Meldungen vornehmen. In allen anderen Fällen endet die Frist am 31.12.2022. Bei eingetragenen Vereinen erfolgt die Eintragung automatisch. Ein fehlender Eintrag ist ein Verstoß gegen das
Geldwäschegesetz.
Aufgrund der stark steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung am 24.03.2022
ein Entlastungspaket beschlossen. Der Zeitplan für die Umsetzung steht noch aus.
Alle Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind bis spätestens 30.06.2022 im Transparenzregister einzutragen. In diesem Register werden die "wirtschaftlich
Berechtigten" erfasst. Ein fehlender Eintrag ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Nutzungsdauer von Computerhard- und SoftwareDas Bundesfinanzministerium hat die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern für Hard- und Software neu festgelegt. Dabei kann für steuerliche Zwecke grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr ausgegangen werden. Einzelheiten sind im beigefügten Schreiben vom 22.02.2022 erläutert. In der Handelsbilanz muss sich die Nutzungsdauerschätzung an den betrieblichen Realitäten ausrichten. Die Nutzungsdauer von einem Jahr ist für handelsbilanzielle Zwecke regelmäßig nicht zulässig (IDW 06.04.2021).
20220222-Nutzungsdauer-von-Computerhardw[...] PDF-Dokument [71.2 KB]
Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Die Überbrückungshilfe IV mit dem Förderzeitraum Januar bis März 2022 setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind
weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus.
Überbrückungshilfe 4 bis März 2022 verlängert
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Übrbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die
Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen
betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Eine Übersicht der staatlichen Hilfen
finden Sie hier.
Unveränderte Sätze für Auslandsreisekosten 2022Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
20210927_Reisekosten_Reisekostenverguetu[...] PDF-Dokument [698.3 KB]
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III PlusUnternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Weitere Einzelheiten sind in der Pressemeldung erläutert.
20210609 BMWi und BMF zu Einzelheiten zu[...] PDF-Dokument [66.0 KB]
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des CoronavirusDas Finanzministerium hat am 18.03.2021 die bisher bestehenden Maßnahmen nochmals um 3 Monate verlängert. Nachweislich betroffene Steuerpflichtige können weiterhin Stundungsanträge für die bis zum 30.06.2021 fälligen Steuerbeträge stellen. Die Stundungen können bis längstens 30.09.2021 gewährt werden. Vollstreckungsmaßnahmen sollen in diesem Zeitraum nicht erfolgen.
210318-steuerliche-Massnahmen-Coronaviru[...] PDF-Dokument [35.5 KB]
Anträge auf Überbrückungshilfe 3 können gestellt
werden
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November
2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können. Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Eine
Übersicht der staatlichen Hilfen finden Sie hier.
Verbesserung der Abschreibungen für "digitale Wirtschaftsgüter"Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 die Nutzungsdauern für Computerhardware einschließlich Peripheriegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware "an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse" angepasst. Zukünftig kann eine steuerliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Diese kann auch auf bereits in den Vorjahren angeschaffte Wirtschaftsgüter angesetzt werden.
210226_Nutzungsdauer_digitale Wirtschaft[...] PDF-Dokument [64.5 KB]
Verlängerung der Corona-Hilfen
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen für von der Corona-Pandemie betroffene
Unternehmen verlängert. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 wurde eine Überbrückunshilfe III beschlossen. Die außerordentliche Wirtschafthilfe November 2020 wird als "Dezemberhilfe" verlängert.
Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2021Ab Januar 2021 erhöht sich der Regelsteuersatz wieder von 16% auf 19%, der ermäßigte Steuersatz vom 5% auf 7%.
201208_Umsatzsteuer 2021.pdf PDF-Dokument [371.0 KB]
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen - AktualisierungDas Finanzministerium hat im Oktober darüber informiert, wie die Finanzverwaltung die seit Anfang 2020 gültigen Regelungen auslegt.
201120_USt_Stfr_innerg_Lieferung.pdf PDF-Dokument [274.4 KB]
Zahlung einer steuerfreien Corona-Prämie in Zusammenhang mit freiwilligen SonderzahlungenDas Finanzministerium hat Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Prämien veröffentlicht und zu aktuellen Fragestellungen Hinweise gegeben.
201116_Coronaprämie.pdf PDF-Dokument [17.7 KB]
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
Die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November wurden am 05.11.2020 vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen und auch indirekt betroffenen Unternehmen. Fragen und
Antworten dazu sind auf der Seite des Finanzministeriums erläutert. Zur schnelleren Auszahlung sind Abschlagszahlungen vorgesehen.
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II um einen Monat auf den 31. Januar 2021 verlängert.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Bedingungen hierfür wurden verbessert und erleichtert. Anträge
können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist wurde bis 31. Januar 2021 verlängert. Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi oder
auf dem Online-Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Am 29.10.2020 wurden vom Bundesministerium der Finanzen zusätzlich eine außerordentliche Wirtschaftshilfe sowie eine Überbrückungshilfe III für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 angekündigt.
Überbrückungshilfe für
kleine und mittelständische Unternehmen
Die Bundesregierung hat die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen
müssen“ beschlossen. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60% der Summe April und Mai 2020 gegenüber der Summe April und Mai 2019. Im Eckpunktepapier werden die Voraussetzungen für eine
Antragsstellung sowie die gestaffelte Förderhöhe erläutert. Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020 für maximal drei Monate. Die Antragsstellung muss über einen
Steuerberater erfolgen.
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Dem Gesetz wurde am 29.06.2020 im Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Am 30.06.2020 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben zur Anwendung veröffentlicht.
BMF200630_befristete-Senkung-umsatzsteue[...] PDF-Dokument [139.7 KB]
Bundesrat verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz am 05.06.2020, Maßnahmen- Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld rückwirkend ab März bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages
- Steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 € wird gesetzlich geregelt
- Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie vom 1.7.2020 bis 30.6.2021
200529_Corona_Steuerhilfegesetz_290-20.p[...] PDF-Dokument [371.5 KB]
Konjunkturpaket über EUR 130 Mrd. verabschiedetDas Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Absenkung der Mehrwertsteuer vor: Vom 1 Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
Die Umsetzung in ein Gesetz sowie die Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Bitte nehmen Sie wegen der geplanten Umsatzsteueränderung frühzeitig Kontakt zu Ihrem Softwarelieferanten auf.
200603-eckpunktepapier.pdf PDF-Dokument [190.4 KB]
Pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24.04.2020 mitgeteilt, dass bei den von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen ein vorläufiger pauschaler Verlustrücktrag auf die in 2019 geleisteten Vorauszahlungen erfolgen kann. Dies kann bei einem voraussichtlichen Verlust 2020 neben der Erstattung der bereits im ersten Quartal 2020 geleisteten Vorauszahlungen erfolgen.
BMF200424-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-[...] PDF-Dokument [86.5 KB]
Sonderzahlungen jetzt steuerfrei - Schreiben des Finanzministeriums vom 09.04.2020
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei
gestellt. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden
Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 (Verlängerung gem. § 3 Nr. 11a EstG) erhalten. Mit der Steuer- und
Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Andere
Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.
Soforthilfe Baden-Württemberg - Aktualisierung vom
09.04.2020
Seit dem 25.03.2020 können die einmalig auszuzahlenden Nothilfemittel – gestaffelt je nach
Betriebsgröße zwischen 9.000,- und 30.000,- EUR - beantragt werden. Betroffene Unternehmen werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss
unterstützt. Für Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen übliche Vergabeverfahren, direkt über die L-Bank, genutzt werden. Seit dem 09.04.2020 sind nur noch die neuen
Antragsformulare zu verwenden und auf der zentralen Seite hochzuladen. Weitere Hinweise gibt die Verwaltungsvorschrift zur Soforthilfe.
Erleichterungen
bei den Förderbedingungen für Soforthilfen
Die Corona-Soforthilfe des
Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn
die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem
erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Die IHK Nordschwarzwald hat zur Ermittlung des
Liquiditätsengpasses eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Dieses Blatt ist zusammen mit dem Antrag als pdf-Datei auf dem Portal hochzuladen. Zur Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Stuttgart ein
Berechungstool unter den häufig gestellten Fragen - wie berechne
ich die Anzahl der Beschäftigten.
KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr
als 10 Mitarbeitern
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die
Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten.
Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den
neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
FAQ „Corona“ (Steuern) - Bundesministerium der Finanzen vom 01.04.2020Die FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Bitte beachten Sie, dass das Dokument vom Finanzministerium laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird.
200401_BMF_Corona_Steuern_Anlage.pdf PDF-Dokument [195.4 KB]
Minijob-Zentrale Unbürokratischer
Zahlungsaufschub
Sind Sie wirtschaftlich von der Pandemie betroffen, können Sie eine Stundung beantragen. Die Minijob-Zentrale gewährt
betroffenen Arbeitgebern unbürokratisch Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber, die bereits eine Stundung der Beitragszahlung beantragt haben, als auch die, die sich
erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung im Falle von Rücklastschriften durch die Minijob-Zentrale mit ihr in Verbindung gesetzt haben.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Spitzenverband GKV hat am 25.03.2020 mitgeteilt,
dass die Stundung von
Sozialversicherungsbeiträgen erleichtert wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die sofortige Einziehung der Beiträge ohne die Stundung trotz vorrangiger Inanspruchnahme von
Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre. Eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen
finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, ist in aller Regel ausreichend.
Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise - Update 20.03.2020Täglich gibt es neue Informationen zu den Hilfeleistungen des Bundes und der Länder. Beigefügt finden Sie unsere Hinweise mit den aktuellen Ergänzungen.
200320_AWP_Info_Corona_Update.pdf PDF-Dokument [246.9 KB]
Auslegungshinweise zur Corona-VerordnungBei der folgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. In der Auflistung wird auf Zweifelsfälle eingegangen (Stand 29.05.2020).
200529_Auslegungshinweise_zur_Corona-Ver[...] PDF-Dokument [85.9 KB]
Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Folgen der
Corona-Pandemie
Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter, Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und
Verbraucher, Maßnahmen im Insolvenzrecht, Handlungsfähigkeit für Unternehmen und Vereine, Flexibilität für Strafgerichte, weitere Informationen dazu.
Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-KriseBeigefügt finden Sie Informationen zu Kurzarbeit, Maßnahmen für Unternehmen, steuerlichen Hilfen sowie arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit weiterführenden Links.
200319_AWP_Info_Corona.pdf PDF-Dokument [171.8 KB]
Vergünstigung der Privatnutzung von Elektrofahrrädern ab 2020Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31. Dezember 2018, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung ab 2020 nur noch 0,25 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Hersteller angesetzt.
200109_BMF_Überlassung von Elektro-Fahrr[...] PDF-Dokument [27.1 KB]
Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen „Organisation
Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In
den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren. Das Bundesministerium der Finanzen warnt
ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu
leisten! Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.
Automatischer Austausch von Informationen über FinanzkontenMit dem BMF-Schreiben vom 28. Januar 2020 wurden die Staaten bekannt gegeben, mit denen der nächste automatische Datenaustausch zum 30. September 2020 erfolgt. Die Finanzkontendaten in den genannten Ländern werden dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt.
200128_BMF_Automatischer-Austausch-von-I[...] PDF-Dokument [124.7 KB]
Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an verbindliche EU-Regelungen durch die sogenannten „Quick Fixes“- Handlungsbedarf zum 01.01.2020Betroffen sind alle Unternehmen aller Branchen, die internationale Lieferbeziehungen pflegen oder künftig planen.
191128 USt QuickFixes.pdf PDF-Dokument [58.0 KB]
Neue Sätze für Auslandsreisekosten ab dem 01.01.2020Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen werden ab 1. Januar 2020 geändert.
191115_2020_Reisekosten_Reisekostenvergu[...] PDF-Dokument [108.2 KB]
Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2020Das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2020 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die zutreffende Steuerklassenwahl.
191120-merkblatt-steuerklassenwahl-2020.[...] PDF-Dokument [431.8 KB]
Hinweise zur VerfahrensdokumentationNach den Anforderungen der Finanzverwaltung muss für jedes EDV-System, das in irgendeiner Weise Relevanz für die elektronische Buchführung hat, eine Verfahrensdokumentation erstellt werden: Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des mit Hilfe des betreffenden EDV-Systems ablaufenden Verfahrens sollen darin vollständig und klar dargelegt sein.
2019_10 Verfahrensdokumentation.pdf PDF-Dokument [183.1 KB]
Automatischer Austausch von Informationen über FinanzkontenMit dem BMF-Schreiben vom 26. Juni 2019 wurden die Staaten bekannt gegeben, mit denen der nächste automatische Datenaustausch zum 30. September 2019 erfolgt. Die Finanzkontendaten in den genannten Ländern werden dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt.
BMF190626-automatischer-austausch-von-in[...] PDF-Dokument [89.0 KB]
Information zu Änderungen bei MinijobsSeit 01.01.2019 gelten über einen neuen Mindestlohn hinaus neue Regelungen für Arbeitsverhältnisse auf Abruf, bei denen eine konkrete Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Das sind regelmäßig die Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nach dem entsprechenden Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).
190529_TZBFG-Minijob.pdf PDF-Dokument [30.7 KB]
Neue Sätze für Auslandsreisekosten ab dem 01.01.2019Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen werden ab 1. Januar 2019 geändert.
181128 Auslandsreisekosten 2019.pdf PDF-Dokument [64.8 KB]
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019Das Bundesministerium der Finanzen gibt im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ Hinweise zum Faktorverfahren und erleichtert die Steuerklassenwahl.
BMF181109_2019_Merkblatt_zur_Steuerklass[...] PDF-Dokument [306.1 KB]
Schadsoftware durch angebliche E-Mail-RechnungenDas Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt vor Schadsoftware durch angebliche E-Mail-Rechnungen von vermeintlich bekannten Absendern und gibt dazu Sicherheitshinweise.
181120_Warnmeldung_gefährl_E-Mail_Anhä[...] PDF-Dokument [246.8 KB]
Bewertung von Pensionsrückstellungen - Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 GDie Bewertung von Pensionsrückstellungen erfolgt meist unter Verwendung der „Richttafeln“ von Professor Klaus Heubeck. Die Richttafeln 2005 G wurden aktuell durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt, die von einer höheren Lebenserwartung ausgehen. Dadurch ergibt sich tendenziell ein höherer Rückstellungsbetrag. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Anwendung ab 2018 für steuerliche Zwecke im Schreiben vom 19.10.2018 geregelt. Das IDW folgt dieser Auffassung zum Zeitpunkt der Erstanwendung in HGB- und IFRS-Abschlüssen.
181019_BMF_Bewertung-Pensionsrueckstellu[...] PDF-Dokument [125.1 KB]
Neue Sätze für Auslandsreisekosten ab 01.01.2018Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen werden ab 1. Januar 2018 geändert.
171108 Auslandsreisekosten 2018.pdf PDF-Dokument [104.7 KB]
Änderungen durch die EU-GeldwäscherichtlinieAb dem 27.12.2017 wird das neue elektronische Transparenzregister zugänglich sein. Es kann zur Überprüfung der Angaben zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten eingesehen werden. Die Mitteilungspflicht gilt als erfüllt, wenn die für das Transparenzregister erforderlichen Angaben aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister elektronisch abrufbar sind.
IHK Nordschwarzwald Transparenzregister.[...] PDF-Dokument [298.5 KB]
Automatischer Austausch von Informationen über FinanzkontenMit dem BMF-Schreiben vom 22. Juni 2017 wurden die Staaten bekannt gegeben, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30. September 2017 erfolgt. Die Finanzkontendaten zum 31. Juli 2017 werden erstmals dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
BMF170622_Automatischer-austausch-von-in[...] PDF-Dokument [68.0 KB]
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedetDer Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Gesetz zugestimmt. Darin werden insbesondere die Grenzen für Kleinbetragsrechnungen auf EUR 250 erhöht sowie Aufzeichnungspflichten für Geringwertige Wirtschaftsgüter und Aufbewahrungs-fristen für Lieferscheine vereinfacht.
170522InhaltRechnung.pdf PDF-Dokument [127.0 KB]
Urteil des Bundesfinanzhof zur Abeitnehmerzuzahlung bei der 1% RegelungDer BFH hat seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert und bei der 1%-Regelung auch einzelne Zahlungen des Arbeitnehmers entgegen der Auffassung der Finanzbehörden steuerlich berücksichtigt, z.B. Übernahme einzelner Tankrechnungen bei Urlaubsfahrten.
161130_Bundesfinanzhof_Kfz_Zuzahlung_des[...] PDF-Dokument [26.9 KB]
Erbschaftsteuerreform wurde beschlossen - Oktober 2016Mit Urteil vom 17.12.2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Am 21.09.2016 haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Bundestag und Bundesrat haben der Neuregelung zugestimmt.
2016_10 Einigung_zur_Reform_der_Erbschaf[...] PDF-Dokument [56.4 KB]
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für WerkleistungenDas BMF-Schreiben vom 29.06.2015 wurde am 15.03.2016 aufgehoben. Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 14. Mai 2014 wird auf Abschlagszahlungen nach § 8 Absatz 2 HOAI a. F. begrenzt.
BMF160315_Gewinnrealisierung_Abschlagsza[...] PDF-Dokument [32.9 KB]
Gewinnrealisierung bei AbschlagszahlungenDas Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich mit der Frage nach der Übertragbarkeit des BFH-Urteils auf Abschlagszahlungen gemäß § 15 Abs. 2 HOAI n.F. befasst und sich gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums geäußert.
[15.03.2016: Die Finanzverwaltung hat die Verwaltungsanweisung aufgehoben.]
151008IDW_HFA_241_Berichterstattung_HOAI[...] PDF-Dokument [79.2 KB]
Aufzeichnungserleichterung zum 01.08.2015 MindestlohngesetzMit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die ab dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.
150729_Dokumentationspflicht_Mindestlohn[...] PDF-Dokument [68.1 KB]
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Edelmetallen und unedlen MetallenErweiterung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.06.2015
150205_§ 13b UStG Info.pdf PDF-Dokument [36.8 KB]